Landesgraduierten­stipendium

Die »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt vergibt j?hrlich Promotionsstipendien. Grundlage daf¨¹r ist das Graduiertenf?rderungsgesetz ¨C GradFG des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2001 (GVBl. LSA 2001, 318). Die Regellaufzeit betr?gt 3 Jahre, 1 Jahr Verl?ngerung kann in Ausnahmef?llen beantragt werden. Die H?he des Stipendiums betr?gt monatlich 1.100 Euro (plus gegebenenfalls Familienzuschl?ge) und maximal 1.100 Euro pro Jahr f¨¹r Sach- und Reisekosten. Die durchschnittliche Anzahl der laufenden Stipendien ist acht.

Wie kann ich mich bewerben?

Das vollst?ndig ausgef¨¹llte Antragsformulare f¨¹r Erstantr?ge (erh?ltlich im FTGZ) sowie folgende Anlagen:

  1. Hochschulabschlusszeugnis in beglaubigter Form. Ausl?ndische Antragstellerinnen oder Antragsteller m¨¹ssen der beglaubigten ?bersetzung ihres Hochschulzeugnisses eine ?quivalenzbescheinigung beif¨¹gen,
  2. Ausf¨¹hrlicher Arbeitsplan mit Begr¨¹ndung f¨¹r die Wahl des Vorhabens. Der Plan muss neben einer Darstellung des Themas auch eine sachliche und zeitliche Gliederung enthalten.,
  3. Zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrern, von denen mindestens eine/r an der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt forschen muss. Sie sollten ¨¹ber die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft geben sowie eine Aussage dar¨¹ber treffen, inwieweit das Dissertationsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten l?sst (¡ì 2 GradFG). Die gutachterliche Stellungnahme kann sich auch darauf beziehen, ob und inwieweit durch das Promotionsvorhaben erstens Fachgebiete mit besonderem Nachwuchsbedarf, zweitens Forschungsschwerpunkte des Landes beziehunsgweise der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø und drittens Verpflichtungen des Landes aus Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsl?ndern betroffen sind,
  4. Best?tigung eines Promotionszentrums der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt oder bei kooperativen Verfahren Best?tigung einer Universit?t/Fakult?t ¨¹ber die Annahme zum Promotionsverfahren,
  5. Tabellarischer Lebenslauf,
  6. Einkommensnachweis gem. ¡ì 4 GradFVO,
  7. Personenstandsurkunden, soweit f¨¹r die Gew?hrung von Zuschl?gen erforderlich (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder).

Informationen f¨¹r Stipendiatinnen und Stipendiaten

Zwischenbericht

Gem?? ¡ì 9 Abs. 1 GradFG hat die Stipendiatin beziehungsweise der Stipendiat der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø einmal j?hrlich dem FTGZ einen Zwischenbericht vorzulegen. Der Bericht ist ¨¹ber den Betreuer oder die Betreuerin zu leiten und von ihr mit einer Stellungnahme zu versehen. Hieraus muss ersichtlich sein, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat sich in erforderlichem Ma?e um die Erreichung des F?rderungszieles bem¨¹ht. Bei Nichtvorlage des Zwischenberichtes kann der Bewilligungsbescheid f¨¹r das Stipendium widerrufen werden.

Zwei Monate vor Ablauf einer F?rderperiode, d.h. eines Jahres, kann ein Verl?ngerungsantrag f¨¹r ein weiteres Jahr F?rderung gestellt werden. Er muss die Zustimmung des jeweiligen Fachbereichsrats haben und einen Fortschrittsbericht und jeweils ein Bef¨¹rwortungsschreiben der beiden Betreuer*innen enthalten.

 

Abschlussbericht

Beim Ausscheiden aus der F?rderung ist ein Abschlussbericht (gegebenenfalls f?lliger Zwischenbericht) und ein Verwendungsnachweis gem?? ¡ì 5 Abs. 5 GradFG vorzulegen.