Urlaubssemester

Internationale Studierende der HS Anhalt k?nnen beim Vorliegen besonderer Umst?nde ein Urlaubssemester beantragen. 

Als besondere Umst?nde, nach ¡ì 12 Abs. 2 ImmO, z?hlen:

  1. gesundheitliche Gr¨¹nde,
  2. Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub

Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn (30.11. bzw. 30.05.) beim Studierenden Service Center (SSC) gestellt werden. Sollte der Beurlaubungsgrund erst sp?ter eintreten, k?nnen Antr?ge auf Beurlaubung in besonders begr¨¹ndeten Ausnahmef?llen auch danach eingereicht werden. Dem Antrag ist immer ein entsprechender Nachweis zur Begr¨¹ndung beizuf¨¹gen. Die Entscheidung ¨¹ber den Antrag auf Beurlaubung wird schriftlich mitgeteilt.

WICHTIG: F¨¹r Firmenpraktika o.?. w?hrend eines Urlaubssemesters werden keine Credits vergeben! Der Besuch von Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters ist nicht zul?ssig, allerdings d¨¹rfen Wiederholungs- oder Nachpr¨¹fungen absolviert werden.  

Die Beurlaubung ist in der Regel nur f¨¹r volle Semester auf h?chstens zwei aufeinanderfolgende Semester zul?ssig. Studierende k?nnen w?hrend der Dauer des Studiums nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden. Eine r¨¹ckwirkende Beurlaubung ist nicht zul?ssig. W?hrend des Urlaubssemesters bleiben Sie Mitglied der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt und behalten den Studierendenstatus.