Beurlaubung vom Studium
Wenn Sie an der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt studieren und aus wichtigem Grund f¨¹r einen l?ngeren Zeitraum im Semester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen k?nnen, k?nnen Sie sich beurlauben lassen. Auch w?hrend des Urlaubssemesters bleiben Sie Mitglied der »Ê¹ÚÅ̿ڹÙÍø Anhalt und behalten den Studierendenstatus.
Wichtige Gr¨¹nde, nach ¡ì 12 Abs. 2 ImmaO sind beispielsweise:
- gesundheitliche Gr¨¹nde,
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub,
- Studienaufenthalt im Ausland,
- Ableistung einer dem Studium erg?nzenden praktischen T?tigkeit (welche in der Studien- oder Pr¨¹fungsordnung nicht verbindlich vorgeschrieben ist),
- Pflege eines nahen Angeh?rigen,
- freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst.
F¨¹r internationale Studierende gelten nur die ersten beiden als wichtige Gr¨¹nde f¨¹r eine Beurlaubung:
- gesundheitliche Gr¨¹nde,
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub
Umfang einer Beurlaubung
Die Beurlaubung ist in der Regel nur f¨¹r volle Semester auf h?chstens zwei aufeinanderfolgende Semester zul?ssig. Studierende k?nnen w?hrend der Dauer des Studiums nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden. Eine r¨¹ckwirkende Beurlaubung ist zudem nicht zul?ssig.
Beurlaubung beantragen
Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn (30. November oder 30. Mai) beim Studierenden-Service-Center eingereicht werden. Tritt der Grund f¨¹r die Beurlaubung erst sp?ter ein, so kann in besonders begr¨¹ndeten F?llen eine Beurlaubung auch nach dieser Frist eingereicht werden.
Der Antrag muss in jedem Fall einen Nachweis ¨¹ber den Grund enthalten. Die Entscheidung ¨¹ber den Antrag wird schriftlich getroffen.